Saar-Gericht kippt Tätigkeitsverbot eines Krankenpflegers

Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat heute das Beschäftigungsverbot eines Krankenpflegers wegen fehlender Corona-Impfung gekippt. Die sechste Kammer des Gerichts hat unter dem Aktenzeichen 6 L 1548/22 dem Eilantrag des Mannes stattgegeben.

Er hatte gegen ein vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Schutzimpfung Widerspruch erhoben. Die Richter halten ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr für situationsangemessen, weil bereits klar ist, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur noch bis Ende des Jahres gilt.

In den wenigen noch verbleibenden Tagen bis zum Ende der Vorschrift halten die Richter das Berufsverbot für einen zu empfindlichen Eingriff in die Berufsfreiheit des Krankenpflegers. Die damit verbundenen erheblichen Konsequenzen wie der Wegfall seines Lohns lässt sich für das Gericht nicht rechtfertigen. Eine wichtige Rolle spielt laut den Richtern auch, dass das Betretungs- und Tätigkeitsverbot zuvor nicht konsequent durchgezogen worden ist und man ihn trotz fehlender Impfung über Monate hinweg einfach hat arbeiten lassen.

Außerdem, so die Richter, hat das Gesundheitsamt bei der Anordnung des Betretungs- und Tätigkeitsverbotes die Versorgungssicherheit der Menschen nicht ausreichend beleuchtet, die von dem Mann gepflegt werden müssen.

Gerade im pflegerischen Bereich gehe auch der Ausfall von nur einigen wenigen Beschäftigten mit der Gefahr eines Versorgungsengpasses einher, zumal auch für geimpfte oder genesene Beschäftigte stets das Risiko eines Ausfalls durch Quarantäneverpflichtung oder eigene Erkrankungen bestehe. Weil Pflegenotstand und Fachkräftemangel im Gesundheitswesen herrschen, so die Richter, kann aktuell der Ausfall jeder einzelnen Pflegekraft auch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit haben.