Saarbrücken: Im Saarland wird die 15-Kilometer-Beschränkung vorerst nicht in Kraft treten. Das hat das Saar-Gesundheitsministerium am heutigen Mittwochabend mitgeteilt. Die 15-Kilometer-Beschränkung ist eine Maßnahme aus den neusten Corona-Verschärfungen im Saarland, die seit Montag gelten: Wenn ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von mehr als 200 aufweist und nicht ganz klar abgrenzbare Corona-Ausbrüche etwa in einem Altenheim dazu geführt haben, soll das Gesundheitsministerium die Aktivierung der 15-Kilometer-Beschränkung in die Wege leiten.
Als Grundlage der Inzidenz gelten die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die aber oft stark von den Zahlen des Ministeriums abweichen. So liegt der Regionalverband Saarbrücken heute laut RKI bereits zum dritten Mal in Folge seit Verschärfung der Regeln über dem Wert von 200, der Landkreis Saarlouis zum zweiten Mal. Dennoch wird das Gesundheitsministerium in beiden Fällen auf die Einführung der Begrenzung verzichten.
Für den hohen Wert im Regionalverband nennt das Ministerium eine Meldeverzögerung: Zum Jahreswechsel ist es dort aufgrund einer offensichtlich nicht ganz reibungslos geglückten Umstellung auf eine neue Erfassungs- und Meldesoftware zu Verzögerungen von Corona-Meldungen ans RKI gekommen. Das sorgt nun für stark erhöhte Inzidenzen für den Regionalverband. Eine Anfrage des Saar-Gesundheitsministeriums zur Bereinigung der Werte des RKI ist leider erfolglos geblieben. Deshalb folgt das Ministerium der Empfehlung des Regionalverbands, die 15-Kilometer-Regelung nicht zu aktivieren.
Im Landkreis Saarlouis sind fünf sogenannte Cluster-Geschehen in Altenpflegeeinrichtungen mit insgesamt 167 Fällen für die hohen Zahlen verantwortlich. Diese Fälle machen 44 Prozent der gesamten Inzidenz aus, die heute knapp über 200 liegt. In einer Einrichtung alleine hat es demnach 112 Corona-Fälle an einem einzigen Tag gegeben. Zudem sinkt die Inzidenz im Landkreis Saarlouis. Auf Empfehlung des Landkreises will das Ministerium daher auch hier davon absehen, die 15-Kilometer-Begrenzung zu aktivieren, falls der Landkreis morgen überhaupt noch über 200 liegt.