Saarbrücker Hauptbahnhof wird an Silvester zur Waffenverbotszone

Saarbrücken: Beim diesjährigen Jahreswechsel gehört neben einem erhöhten Kräfteansatz auch die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Saarbrücken zum Sicherheitskonzept der Bundespolizei. Im Zeitraum vom 31. Dezember 2018, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2019, sechs Uhr, erklärt die Bundespolizei den Hauptbahnhof Saarbrücken zur Waffenverbotszone. Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Behörde, die Sicherheit der Reisenden und der Besucher von Veranstaltungen aktiv zu erhöhen. Das Mitführverbot gilt für alle Schuss- und Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Zum Schutz der Bürger wird die Bundespolizei außerdem verstärkt Kontrollen durchführen.

Bei einem Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen droht dem Betroffenen ein Zwangsgeld von 250 Euro. Ausgenommen von diesem Verbot sind Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der städtische Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben und Handwerker.

Grund für die Einrichtung der Waffenverbotszonen ist die hohe Anzahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen in der Vergangenheit, bei denen Waffen, insbesondere Messer zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden. Gerade zum Jahreswechsel kam es in den vergangenen Jahren im Bereich des Hauptbahnhofs und der dort verkehrenden Bahnlinien zu einer Vielzahl von Gewaltdelikten.

Ein Großteil der festgestellten Täter war alkoholisiert. In diesem Jahr hat die Bundespolizei schon einmal versuchsweise eine Verbotszone eingerichtet und zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden.