Saarland ändert Regeln: Johnson & Johnson-Geimpfte brauchen nun zweite Dosis

Saarbrücken: Im Saarland sind fast 50.000 Menschen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft. Sie gelten bislang nach nur einem Piks als grundimmunisiert, bei allen mit AstraZeneca-, Moderna- oder BioNTech-Impfstoff braucht es dazu zwei Impfdosen. Entsprechend gelten Johnson-&-Johnson-Geimpfte bisher schon nach einer zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff als geboostert.

Das ändert sich jetzt aber: Wer mit dem Präparat von Johnson & Johnson geimpft worden ist, gilt ab sofort erst nach einer dritten Impfung mit mRNA-Impfstoff von BioNtech oder Moderna als geboostert. Das hat ein Sprecher des Saar-Gesundheitsministeriums am heutigen Mittwoch in Saarbrücken mitgeteilt. Den „neuen“ Booster, also den dritten Piks, können Johnson-&-Johnson-Geimpfte frühestens drei Monate nach dem „alten Booster, also der zweiten Impfung, bekommen.

Für die Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson sind entsprechend zwei Impfungen notwendig. Erst dann können diese Impflinge 2G-Bereiche nutzen und brauchen in 3G-Bereichen keinen Test mehr. Erst nach der dritten Impfung können Johnson-&-Johnson-Geimpfte nun 2G-Plus-Bereiche ohne einen negativen Test nutzen.

Wie das Gesundheitsministerium erklärt, ist Hintergrund der Regeländerung eine aktualisierte Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts sowie der Ständigen Impfkommission. Auch andere Bundesländer handhaben den Umgang mit Johnson-&-Johnson-Geimpften nun wie das Saarland, darunter das Nachbarland Rheinland-Pfalz.

Während das Robert-Koch-Institut keine Zweitimpfungen mit dem Präparat von Johnson & Johnson meldet, gibt es im Saarland genau 21 Menschen, die auch ihren Booster mit diesem Impfstoff erhalten haben. Alle anderen Geboosterten haben ein mRNA-Präparat bekommen. Der korrekte, aber unaussprechliche Name des Impfstoffs lautet übrigens „Ad26.COV2.S „.