Saarbrücken: Nach der bundeseinheitlichen Impfverordnung stehen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen, also etwa der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder dem Deutschen Roten Kreuz, bei der Dringlichkeit der Corona-Impfungen in der dritten Priorisierungsliste. Im Gegensatz zu beispielsweise Polizeibeamten oder Rettungskräften aus dem sogenannten Regelrettungsdienst werden die freiwilligen Helfer derzeit im Saarland noch nicht geimpft.
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