Saarbrücken: Nach dem furchtbaren rechtsextremistischen Anschlag in Halle rückt auch im Saarland die Gewalt von rechts stärker in den Blickpunkt. Denn im Jahr 2018 haben die Behörden an der Saar 18 rechtsextreme Gewalttaten registriert – so viele wie noch nie zuvor. Der Verfassungsschutz beobachtet aktuell 20 saarländische Rechtsextremisten, die als gewaltorientiert eingeschätzt werden. In zwei Fällen seit der deutschen Wiedervereinigung endete rechtsradikale Gewalt im Saarland tödlich. Der erste Fall reicht zurück ins Jahr 1991 und ist bis heute nicht geklärt. Am 19. September 1991 wird in Saarlouis Samuel Kofi Yeboah Opfer eines Brandanschlags. Der 1964 in Ghana geborene 27-Jährige lebt im Stadtteil Fraulautern im ehemaligen Hotel Weißes Rößl in einer Asylbewerberunterkunft.
Nachts um 3.30 Uhr bricht in dem Gebäude in der Saarlouiser Straße ein Feuer aus. Unbekannte haben Brandbeschleuniger ins Treppenhaus geschüttet und angezündet. Das Feuer breitet sich von der Holztreppe bis in die Zimmer aus, in dem zu diesem Zeitpunkt 19 Menschen schlafen. 16 Bewohner retten sich unverletzt, zwei weitere erleiden bei Sprüngen aus den Fenstern Knochenbrüche. Samuel Yeboah flüchtet sich ins brennende Treppenhaus, die Flammen schneiden ihm den Weg ab.
Er wird von Rettern aus dem Haus geholt, stirbt aber noch in der Nacht in einer Klinik an schwersten Verbrennungen. Zeugen sehen am Tatort einen silbernen Wagen flüchten, die Täter werden aber nie gefunden. Die Bundesregierung stuft die Tat als „politisch rechts motivierte Gewalttat“ ein.
Im Jahr 2002 kommt es im Saarland zu einem weiteren tödlichen Angriff eines Rechtsradikalen auf einen Ausländer. Am 9. August 2002 feiert der 19-jährige Türke Achmed Sharlak auf dem Salzbrunnenfest. Dort gerät er mit einem ortsbekannten damals 25-jährigen Neonazi in Streit. Der alkoholisierte Rechtsradikale zieht ein Messer, sticht fünfmal zu. Vor dem Landgericht wird er später wegen Totschlags zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt. Obwohl er zur rechten Szene gehört, erkennt die Staatsanwaltschaft keine fremdenfeindliche Motivlage.