Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat in einer außerordentlichen Sitzung am heutigen Donnerstag weitere Öffnungsschritte beschlossen. Sie treten bereits am morgigen Freitag in Kraft. So entfällt die Testpflicht im Außenbereich der Gastronomie, bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich und für körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Das ist beispielsweise bei Friseurbesuchen oder in Massagesalons der Fall. Auch die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt in diesen Bereichen.
Der Alkoholausschank ist künftig wieder bis ein Uhr in der Nacht erlaubt, private Zusammenkünfte mit bis zu zehn Personen möglich. Veranstaltungen können mit Kontaktnachverfolgung und einem negativen Test mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Auch Zuschauer beim Sport sind wieder erlaubt. Zudem können Hallenbäder, Thermen und Saunen unter Auflagen wieder öffnen, auch hier nur mit negativem Test.
Die Quadratmeter-Beschränkung in Läden wird aufgeweicht, sodass sich nun mehr Menschen als bisher in Geschäften aufhalten dürfen. Auf den Außengeländen von Schulen entfällt die Maskenpflicht. Zudem ermöglicht die Landesregierung die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) zu den Lockerungen: „Der positive Trend des Infektionsgeschehens macht weitere Erleichterungen unter anderem bei Treffen mit Freunden und der Familie, Familienfeiern, Veranstaltungen und im Bereich von Sport und Wellness möglich.
Ich weiß, dass ein Teil der Menschen sich wünscht, bereits jetzt aufs Testen zu verzichten. Mit den Tests steht uns aber ein Werkzeug zur Verfügung, um mehr Freiheiten zu ermöglichen und dabei keinen Rückfall zu riskieren. Wir müssen mit einem langfristigen Steuerungsmodell auf Rückschläge in der Pandemie vorbereitet sein, um weitere Lockdowns zu verhindern. Wir wollen wieder mehr Möglichkeiten und mehr Miteinander und gleichzeitig die Kontrolle über die Pandemie behalten.“