Saarbrücken: Der saarländische Ministerrat hat in einer außerordentlichen Sitzung am heutigen Donnerstag weitere Öffnungsschritte beschlossen. Sie treten bereits am morgigen Freitag in Kraft. So entfällt die Testpflicht im Außenbereich der Gastronomie, bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich und für körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Das ist beispielsweise bei Friseurbesuchen oder in Massagesalons der Fall. Auch die Pflicht zur Terminvereinbarung entfällt in diesen Bereichen.
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Weiter nach der Werbung
Werbung