Beckingen: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erhebt Anklage gegen einen Deutschen (57) aus Beckingen. Er und seine Frau waren Eigentümer eines Einfamilienhauses in der Piesbacher Straße in Düppenweiler. Nach einer Erkrankung verliert der Mann vor sieben Jahren seinen Arbeitsplatz als Kraftfahrer und gerät in Privatinsolvenz. Das Haus wird zwangsversteigert und am 3. Februar einem neuen Eigentümer zugesprochen. Folgendes legt die Staatsanwaltschaft dem Mann nun zur Last: Als am 8. Mai gegen 12 Uhr die Obergerichtsvollzieherin nach vorheriger Ankündigung das Haus räumen lassen will, verbarrikadiert sich der Beschuldigte im Haus und droht, es anzuzünden und mit dem neuen Eigentümer in die Luft zu sprengen. Als die Polizei hinzukommt, durchschlägt der Mann die Gasleitung zum Haus mit einer Axt, so dass sich ein hochexplosives Gasgemisch ausbreitet. Nur, weil ein Polizist in einem günstigen Moment den Gastank außerhalb des Hauses von dem Mann unbemerkt zudrehen kann, wird die Katastrophe verhindert. Es kommt trotz an zwei Stellen im Haus gelegten Feuern nur zu einer Verpuffung an der Leitung. Im Erdgeschoss, dem Flur- und Treppenbereich sowie auf dem Dachboden schüttet der Mann nun mehrere Kanister Benzin und Altöl aus. Als das SEK nach Aufbrechen der Terrassentür in das Haus eindringen will, entzündet der ehemalige Besitzer die Flüssigkeiten. Im Erdgeschoss werden die Räume verrußt und sieben Zimmertüren geraten in Brand. Das auf dem Dachboden gelegte Feuer ergreift den gesamten hölzernen Dachstuhl, der lichterloh mit starker Rauchentwicklung zu brennen beginnt. Nur durch das sofortige Eingreifen der bereits im Vorfeld alarmierten Feuerwehr kann das Abbrennen des gesamten Wohnhauses verhindert werden. Es entsteht ein Schaden von etwa 150 000 Euro. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte, der strafrechtlich noch nicht erheblich in Erscheinung getreten ist, wird festgenommen und hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach vorläufiger Stellungnahme einer psychiatrischen Sachverständigen soll der Mann an einer Persönlichkeitsstörung leiden. Er könne das Unrecht seiner Taten zwar erkennen, aber nicht danach handeln. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der Beschuldigte gemeingefährlich ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden wird. Er befindet sich bereits in der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie. Prozessbeginn unklar.
Hilfe für Betroffene: Wenn auch dich Suizidgedanken beschäftigen sollten, findest du unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 / 111 0 111 bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr anonym Hilfe und Beratung. Um mögliche Nachahmungen zu vermeiden, berichten wir nur über Suizidfälle, wenn die Tat große Aufmerksamkeit erfahren hat beziehungsweise ein Unfall oder eine Straftat nicht auszuschließen sind.