Staatsschutz ermittelt: Durchsuchungen im Saarland wegen Hasspostings

Saarbrücken: Seit dem frühen Morgen sind im Saarland Polizeibeamte unterwegs, um in Sachen Hasspostings zu ermitteln. Wie Georg Himbert, Sprecher des Landespolizeipräsidiums bestätigt, werden derzeit mehrere Objekte im Saarland durchsucht. Die Beamten erhoffen sich, Beweismittel wie Handys, Tablets und Computer aufzufinden, mit denen strafrechtlich relevante Posts und Kommentare abgesetzt worden sind. Himbert: „Es gibt verschiedene Maßnahmen, unter anderem Durchsuchungen, die vom Staatsschutz geführt werden.“ Dabei sei das gesamte Spektrum der Fälle betroffen, in denen der Staatsschutz ermittelt. Das reicht von rechtsextremem bis zu linksextremem Gedankengut und umfasst auch islamistischen Extremismus. Die Aktion findet nicht nur im Saarland statt:

Sie steht im Zusammenhang mit dem mittlerweile fünften bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings. In insgesamt neun Bundesländern sind die Beamten gegen Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz vor. Neben dem Saarland gibt es auch Einsätze in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Insgesamt werden 21 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Koordiniert wird der Großeinsatz vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden als Zentralstelle der deutschen Polizei. Insgesamt, teilt das BKA mit, sind die von der Polizei ermittelten Fälle von Hasskriminalität im Internet zurückgegangen.

Im Jahr 2017 wurden noch 2.458 Fälle registriert, im Jahr 2018 dagegen nur noch 1.962 Fälle. Allerdings gehen die Behörden von einem großen Dunkelfeld aus, weil viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht zur Anzeige gebracht oder in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden.

Je nach Straftatbestand drohen in gravierenden Fällen bis zu fünf Jahre Haft. Die Polizei rät: Wer auf Hasspostings im Netz stößt, soll bei der Polizei Anzeige erstatten. Im Saarland geht das auch bei der Onlinewache im Netz. Auch bei Anbietern sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Instagram können verbotene Inhalte gemeldet werden.