Saarbrücken: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt mit Blick auf die Corona-Pandemie in diesem Jahr ein großes Problem dar. Zum einen wollen Politik und Behörden verhindern, dass es zu größeren Menschenansammlungen um den Jahreswechsel herum kommt und die Zahl der Infektionen im Anschluss steigt. Zum Anderen sollen die Krankenhäuser, die aufgrund der Pandemie an ihre Belastungsgrenzen stoßen, vor weiteren Patienten mit Feuerwerksverletzungen verschont bleiben.
Daher hat die Landesregierung in der neusten Corona-Verordnung nicht nur ein Verkaufsverbot von Feuerwerk verfügt, sondern auch ermöglicht, dass Städte und Gemeinden an bestimmten Plätzen das Abfeuern von Pyrotechnik verbieten können. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken nun von Donnerstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Freitag, 1. Januar 2021, sechs Uhr, das Abbrennen von Pyrotechnik ist bestimmten Bereichen.
Die Anordnung gilt für den St. Johanner Markt, die Alte Brücke, den Vorplatz und die Gärten am Saarbrücker Schloss sowie für das Nauwieser Viertel im Bereich Nauwieser Straße, Cecilienstraße und Kurze Straße. Die Landeshauptstadt weist mit Plakaten an den jeweiligen Plätzen auf die Regelungen hin. In den vergangenen Jahren haben sich die betroffenen Bereiche während den genannten Zeiten zu einer beliebten Anlaufstelle für gemeinsames Feiern entwickelt. Die ergriffenen Maßnahmen sind notwendig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.
An allen anderen öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt bleibt das Abfeuern von Feuerwerk erlaubt. In den Verbotszonen darf zudem am Silvestertag vor 18 Uhr und am Neujahrstag nach sechs Uhr morgens Feuerwerk gezündet werden. Denn Bodenfeuerwerk und Raketen dürfen an diesem beiden Tagen laut Gesetz ganztägig abgefeuert werden.