Saarbrücken: Eigentlich ist der Plan der saarländischen Landesregierung am gestrigen Dienstag ein anderer. „Die Kontaktbeschränkungen bleiben nach wie vor bestehen!“, erklärt Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Nachmittag noch. Ein paar Stunden später überholt die Realität dann die Pläne der Regierung. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gibt dem Antrag eines Bürgers recht. Der hat gegen Teile der saarländischen Corona-Maßnahmen, die es in dieser Härte sonst nur noch in Bayern gibt, geklagt. Die Richter entscheiden nicht nur, dass man ab sofort wieder ohne Grund das Haus verlassen darf, sondern dass es ab sofort auch wieder erlaubt ist, dass enge Verwandte sich treffen. Für die Regierung eine Ohrfeige: Das Gericht attestiert dem Landeschef und seinem Ministerrat, dass sie die Lockerung des Kontaktverbots selbst auf den Weg hätten bringen müssen, das aber verschlafen haben.
Weil Entscheidungen des obersten saarländischen Gerichts wie Gesetze wirken, ist damit das Kontaktverbot zu Eltern, erwachsenen Kindern außer Haus, Geschwistern, Nichten und Neffen für alle Menschen im Saarland mit sofortiger Wirkung gekippt. Noch am späten Abend meldet sich daraufhin Tobias Hans in einer Videobotschaft zu Wort, nicht besonders begeistert:
„[Der Verfassungsgerichtshof] hat außerdem entschieden, dass man ab sofort auch seine Verwandten besuchen darf und dabei eine weitere Person mitbringen kann, unter Wahrung des Abstandes. Diese Entscheidung ist zu akzeptieren. Dennoch empfehle ich Ihnen: Versuchen Sie, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands – wenn es irgendwie möglich ist – zu vermeiden. Ich bin selbst Vater von zwei kleinen Kindern.
Und ich weiß, wie schwierig das ist, wie hart das ist, gerade jetzt seine Allerliebsten nicht zu sehen. Ich weiß aber auch, dass es gerade mit kleinen Kindern fast unmöglich ist, den Abstand von zwei Metern im Haus einzuhalten, wenn Verwandte zu Besuch sind. Deshalb, liebe Saarländerinnen und Saarländer: Setzen Sie unseren großen Erfolg bitte nicht aufs Spiel. Halten Sie weiter Abstand! Schützen Sie weiter ihre Liebsten, indem Sie zum jetzigen Zeitpunkt auf unnötige Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes verzichten.“