Trotz Gewaltschutzanordnung: Mann terrorisiert Nachbarin monatelang

Schmelz: Derzeit steht ein 51 Jahre alter Mann aus Schmelz vor dem Landgericht Saarbrücken, wo er sich für eine Vielzahl von Vorfällen verantworten muss. Die Palette der Anklagepunkte ist lang: Dem Deutschen werden Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Auch wegen Hausfriedensbruchs kommt eine Verurteilung in Betracht, ergänzt die Vorsitzende Richterin während des Prozesses. Fast eine halbe Stunde lang trägt die Staatsanwältin ihre Anklage vor: Opfer der meisten Übergriffe ist demnach eine Frau, die nach mehreren Vorfällen ein Näherungsverbot von 20 Metern gegen den 51-Jährigen erwirkt hat.

Laut Anklage lässt sich der Mann trotzdem immer neue Gemeinheiten einfallen, um die Frau zu drangsalieren. Am Harmlosesten ist noch, dass er immer wieder um ihr Haus schleicht, Erde gegen die Fenster wirft und sie beobachtet. Als das Opfer einmal in ihre Garage fährt, beleidigt er sie übel und droht: „Ich dreh dir den Hals um!“ Einmal zeigt er ihr den Mittelfinger und rennt ihr nach. Mehrfach klingelt er am Anwesen, streut einmal Vogelfutter vor ihre Haustür.

Er macht sie mit einer Wasserpistole nass, ein anderes Mal mit einem Gartenschlauch und wieder ein anderes Mal mit Wasserbomben. Er klaut Dinge vor dem Haus wie die Fußmatte oder einen Blumenkübel, den er nachts wieder zurückstellt. Eines Abends klopft er an die Fenster im Erdgeschoss und grölt. Auch körperlich wird die Frau angegriffen:

Einmal reißt er ihr vor dem Haus einen Besen aus der Hand, tritt sie in den Bauch, sodass sie sich mit Pfefferspray wehren muss. Wenn die Polizei gerufen wird, wartet er, bis die Beamten abrücken und macht dann weiter. Einmal wird er jedoch von den Beamten gefesselt und in den Streifenwagen gesteckt, weil er auch nach einem Platzverweis die Frau weiter drangsaliert. Die erwirkte Gewaltschutzanordnung, wonach er sich der Frau nicht mehr nähern darf, zweigt keine Wirkung:

Der Mann zerreißt das Dokument vor dem Haus der Frau. Auch abseits des Wohnhauses stellt er seinem Opfer auf: Am DM-Markt in Schmelz kommt er ganz nah an sie heran, droht: „Ich mach dir das Leben zur Hölle!“ Am Globus in Losheim spuckt er sie an. Die Dame traut sich schließlich kaum noch aus dem Haus und leidet seit den Vorfällen an Depressionen. Vor Gericht gibt der Mann an: „Ich habe Probleme mit meiner Psyche.“

Gerade erst ist er aus einer stationären Behandlung entlassen worden. Dem Angeklagten droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt. Prozess wird fortgesetzt.