Völklingerin bedroht in einem Post das Leben eines Kleinkinds: Polizeieinsatz

Völklingen: Einen extrem üblen Scherz hat sich eine junge Frau auf dem Heidstock erlaubt. Sie postet auf Facebook einen Beitrag, in dem ein Kleinkind bedroht wird. Ein Sprecher der Polizeiinspektion Völklingen: „Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, können wir sagen, dass in dem Post einem kleinen Kind mit einer Gefahr für Leib und Leben gedroht wurde.“ Ein aufmerksamer Leser entdeckt den Post, macht einen Screenshot und alarmiert gegen 12.15 Uhr die Führungs- und Lagezentrale der Saar-Polizei in Saarbrücken. Dort reagiert man umgehend und schaltet die Polizeiinspektion Völklingen ein. Die Beamten können ermitteln, wo die Verfasserin des Beitrags wohnt. Der Polizeisprecher: „Gleichzeitig konnten wir klären, dass dort gar kein Kleinkind gemeldet ist.“

Dennoch nehmen die Beamten den Vorfall sehr Ernst und fahren zum mutmaßlichen Ort des Geschehens auf den Heidstock. Dort kann die junge Frau auch angetroffen und schnell Entwarnung gegeben werden. Die 23 Jahre alte Deutsche hat kein Kleinkind bei sich, es besteht keinerlei Gefahr. Den Polizeibeamten erklärt sie, dass es sich bei ihrer Aktion lediglich um einen Scherz gehandelt hat.

Einen Grund, wie sie auf die fixe Idee gekommen ist, kann die Dame den Polizisten nicht nennen. Sie macht weder einen verwirrten Eindruck, noch scheint sie Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben. Bislang ist sie den Beamten auch noch nicht wegen ähnlicher Vorfälle aufgefallen. Warum sie das Leben eines Kindes auf Facebook bedrohte, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Jetzt will die Polizei versuchen, der 23-Jährigen die Kosten für den Einsatz aufzuerlegen.

Der Behördensprecher: „Es gibt im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit die Möglichkeit, die Frau für die Kosten des Einsatzes aufkommen zu lassen.“ Denn Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.