Wegen neuer Omikron-Variante: Hans fordert rasch bundeseinheitliche Eindämmungs-Maßnahmen

Saarbrücken: Eine neu aufgetretene Mutation des Corona-Virus sorgt derzeit für Aufregung unter Wissenschaft und Politik. Die sogenannte Omikron-Variante ist erstmals in Südafrika nachgewiesen worden. Mittlerweile gibt es aber auch einen nachgewiesenen Fall in Belgien. In Hessen gibt es einen ersten „hochgradigen Verdacht“, dass ein Reiserückkehrer mit der Omikron-Variante infiziert ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft die Virusmutante als besorgniserregend ein, weil sie sich möglicherweise leichter verbreitet und schwerer Verläufe verursacht als die derzeit vorherrschende Delta-Variante.

Erste Länder, darunter auch Deutschland, haben Einreiseverbote aus den betroffenen Gebieten verhängt. Deutsche, die von dort zurückkehren, müssen in Quarantäne. Jetzt werden die Forderungen aus der Politik lauter, gegen die neue Variante weitere Maßnahmen zu ergreifen. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagt:

„Mit dem Auftreten der potentiell hochaggressiven Virusvariante Omikron stehen wir erneut vor einer Stunde Null in der Pandemiebekämpfung. Eine nationale Notlage erfordert den Schulterschluss aller Länder, sowie alter und neuer Bundesregierung. Auch wenn wir es uns alle anders gewünscht hätten, braucht es rasch bundeseinheitliche Eindämmungs-Maßnahmen und die sofortige Verfügungstellung von genügend Impfstoff von Moderna und auch Biontech.

Engpässe müssen mit aller Macht beseitigt werden, damit jetzt der Impf-Turbo gezündet werden kann von der Arztpraxis bis zu den Impfzentren. Auch die Änderung des Sozialgesetzbuchs V zur Einbeziehung von Zahnärzten, Veterinären und Apotheken in die Impfkampagne muss vorangetrieben werden. Es braucht eine Omikron-Ministerpräsidentenkonferenz mit geschäftsführender und neuer Bundesregierung – jeder Tag zählt.“

Welche bundeseinheitlichen Eindämmungs-Maßnahmen Hans konkret meint, etwa einen erneuten Lockdown, geht aus seinem Statement nicht hervor. Eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V wäre notwendig, damit auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheken impfen dürften.