Weil er so besoffen war: Todes-Trucker bekommt halbes Jahr Strafnachlass

Saarbrücken: Milderes Urteil im Fall des Lkw-Fahrers, der 2016 bei einer Amokfahrt in Saarbrücken mit seinem Laster einen Radfahrer tötete. Der Rumäne war 2017 am Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sein Anwalt zog gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht. Dort wurde festgestellt, dass beim Prozess am Landgericht die fast drei Promille, die der Trucker bei der Unfallfahrt im Blut hatte, nicht als verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt wurden.

Der Fall wurde zurück ans Saarbrücker Landgericht verwiesen, dort bekam der Todesfahrer heute einen Strafrabatt von einem halben Jahr. Am 17. September 2016 hatte der damals 26-jährige Lastwagenfahrer im Suff mit seinem Truck einen Radfahrer (28) in der Mainzer Straße überfahren. Der Fahrradfahrer starb noch an Ort und Stelle, der Lkw-Fahrer flüchtete kilometerweit und rammte schließlich die Pfeiler am Postgebäude neben dem Hauptbahnhof, bevor sein Lkw zum Stehen kam.

Bei seiner Amokfahrt war er mit fast drei Promille unterwegs, kam nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Nur durch viel Glück kamen keine weiteren Fußgänger oder Radler bei dem Vorfall zu Schaden. Im Prozess 2017 wurde der Trucker der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Lasterfahrer den Radler bemerkte. Deshalb sah die Kammer von einer Verurteilung wegen Totschlags oder Mord zur Verdeckung einer Straftat ab. Mit dem Urteil ging die Kammer sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die den Mann drei Jahre und vier Monate hinter Gitter bringen wollte. Der Verteidiger des Mannes dagegen sah zwei Jahre und zwei Monate als ausreichend an. Laut einem Gutachten lenkten andere Fahrzeuge die Aufmerksamkeit des Truckers von seinem Opfer ab.