Saarbrücken: Milderes Urteil im Fall des Lkw-Fahrers, der 2016 bei einer Amokfahrt in Saarbrücken mit seinem Laster einen Radfahrer tötete. Der Rumäne war 2017 am Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sein Anwalt zog gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht. Dort wurde festgestellt, dass beim Prozess am Landgericht die fast drei Promille, die der Trucker bei der Unfallfahrt im Blut hatte, nicht als verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt wurden.
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