Zehn Jahre altes Kind kommt mit Schusswaffe in die Grundschule

Losheim: Schreckmoment an einer Grundschule im Nordsaarland. Am 14. August entdeckt einer der Lehrer der Grundschule Bachem-Britten in der Quellenstraße eine Schusswaffe im Ranzen eines zehn Jahre alten Jungen! Erst jetzt kommt der Vorfall ans Tageslicht, weder Kultusministerium noch Polizei hatten zuvor darüber informiert. Sofort nach der Entdeckung nimmt der Lehrer die Pistole an sich, informiert die Schulleitung über den Fund. Die Leitung der Schule wiederum schaltet die Schulaufsicht, also das Kultusministerium, und das Jugendamt in die Sache ein. Auch die Polizei wird über den Vorfall informiert und nimmt ihre Ermittlungen auf. Beim Untersuchen der Waffe zeigt sich, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt. Sie weist offenbar einen technischen Defekt auf.

Schreckschusswaffen sind meist Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile verschießen, sondern verschiedene Arten von Reizgas- und Kartuschenmunition. Sie besitzen einen sogenannten „Gaslauf“ mit Sperren oder ähnlichen Vorrichtungen, die ein Verschießen von Projektilen verhindern. Schreckschusswaffen können auch pyrotechnische Munition verschießen.

Hierunter fallen etwa Leuchtsignalsterne oder Pfeifpatronen. Was füreine Waffe genau der Junge bei sich hatte, ist nicht bekannt. Polizeisprecher Stephan Laßotta erklärt der SZ gegenüber: „Es liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Das Kind ist nicht strafmündig, aber es wird zu klären sein, wie das Kind an die Waffe gekommen ist.“ Erst, wenn ein Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann es laut Strafgesetzbuch für seine Handlungen nach Jugendrecht bestraft werden.

Jedes Kind, das jünger ist, gilt vor dem Gesetz als schuldunfähig. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen. Die Ermittlungen der Polizei laufen nun im Umfeld des Kindes weiter.