St. Ingbert: Letzte Woche bekommt ein Unternehmen in St. Ingbert überraschend Besuch vom Hauptzollamt Saarbrücken. Die Beamten sind gekommen, um 176 Kilo Kaffee sicherzustellen. Die sind von dem Unternehmen zuvor online in den Niederlanden bestellt worden. Das Problem: Mit dem Überschreiten der deutschen Grenze entsteht Kaffeesteuer, die natürlich nicht bezahlt worden ist. Das Mitbringen und Bestellen von Kaffee und anderen Waren wie Alkohol oder Zigaretten kann auch innerhalb der Europäischen Union steuerpflichtig sein.
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