Zwei Hubschrauber, fünf Rettungswagen im Einsatz: Schwerer Unfall in Schiffweiler

Schiffweiler: Aktuell kommt es auf der L 128 bei Schiffweiler zu einer Vollsperrung. Zwischen dem Schiffweiler Ortsteil Stennweiler und dem Merchweiler Ortsteil Wemmetsweiler hat es einen schweren Verkehrsunfall gegeben, bei dem zwei Kleinwagen frontal kollidiert sind. Nach dem derzeitigen Stand der polizeilichen Ermittlungen ist der Fahrer eines silberfarbenen VW Polos, zugelassen im Landkreis Merzig-Wadern, gegen 12.45 Uhr aus Richtung Stennweiler kommend auf der Landstraße unterwegs.

Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit verliert der Fahrer in einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Wagen. Das Fahrzeug kommt zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab und fährt durch den Grünstreifen, danach gerät der Kleinwagen in den Gegenverkehr. Dort ist zum selben Zeitpunkt ein anderes Fahrzeug, ebenfalls ein silberfarbener VW Polo aus dem Landkreis Neunkirchen, in entgegengesetzte Richtung unterwegs.

Es kommt zum Zusammenstoß, beide Fahrzeuge werden stark beschädigt und in den jeweiligen Straßengraben geschleudert. Ersthelfer wählen den Notruf, daraufhin beginnt ein großer Rettungseinsatz. Die Freiwillige Feuerwehr Schiffweiler rückt mit rund 30 Einsatzkräften aus den Löschbezirken Schiffweiler und Heiligenwald zur Unfallstelle an. Beim Eintreffen der freiwilligen Helfer ist jedoch niemand eingeklemmt, die Feuerwehr sichert daher nur die Unfallstelle ab. Der Rettungsdienst schickt die beiden ADAC-Hubschrauber Christoph 10 aus Wittlich und Christoph 16 vom Saarbrücker Winterberg, dazu fünf Rettungswagen. Drei Personen werden schwer, teils lebensgefährlich verletzt.

Zwei weitere Fahrzeuginsassen kommen mit leichten Verletzungen davon. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Spurensicherungsgutachten beauftragt. Dies wird mehrere Stunden in Anspruch nehmen, so dass die Unfallstrecke in der Zwischenzeit voll gesperrt bleibt. Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Neunkirchen leiten den Verkehr um. An den beiden Unfallfahrzeugen entsteht Totalschaden, sie müssen abgeschleppt werden.