Saarland: Unsere Wahlempfehlung zur heutigen Bundestagswahl lautet eigentlich wie immer: HINGEHEN! Noch viel wichtiger, als die Frage, WAS ihr wählt, ist nämlich, DASS ihr wählt. Und wer nicht mitmacht, braucht sich hinterher auch nicht über das Ergebnis zu beschweren. Bis 18 Uhr ist euer Wahllokal ganz in der Nähe geöffnet, bei dem schönen Wetter heute lässt sich die Wahl wunderbar mit einem kleinen Herbstspaziergang verbinden. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, gibt es jede Menge Angebote an Fahrdiensten. Demokratie lebt vom Mitmachen – also Hintern hoch und Kreuzchen machen! Hier nochmal Antworten auf alle eure Fragen:
Darf ich überhaupt wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche, die am heutigen Tag 18 Jahre oder älter sind und in den letzten drei Monaten in Deutschland gewohnt haben. Auch, wenn ihr im Ausland wohnt, seid ihr wahlberechtigt, wenn ihr irgendwann nach eurem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt habt und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Wer wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, kann von einem Gericht von der Wahl ausgeschlossen worden sein. Das wüsstet ihr dann aber.
Ich habe keine Ahnung, was ich wählen soll! Wenn ihr noch nicht sicher seid, was ihr wählen sollt, hilft euch der Wahl-O-Mat. Dort beantwortet ihr ein paar Fragen und bekommt die passendsten Parteien präsentiert. Neben den Landeslisten und Direktkandidaten der Parteien können auch parteilose Direktkandidaten in den Bundestag gewählt werden. Im Saarland gibt es in diesem Jahr aber keinen.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen? Ja, ihr müsst nur euren Perso, den Führerschein oder den Reisepass mitnehmen. Nicht erschrecken: Beim Vorzeigen der Wahlbenachrichtigungskarte wird normalerweise kein Ausweisdokument kontrolliert. Wenn ihr eure Benachrichtigungskarte verloren habt, könnte es also durchaus sein, dass jemand anderes damit wählen gegangen ist. Das merkt ihr dann aber, wenn ihr mit dem Ausweis wählen wollt.
Was mache ich mit noch nicht abgegebenen Briefwahlunterlagen? Wenn ihr Briefwahl beantragt und die Unterlagen noch nicht in den Briefkasten geworfen habt, ist es dazu heute auch zu spät. Geht stattdessen mit den Briefwahlunterlagen ins Wahllokal, dann könnt ihr dort ganz normal wählen.
In welchem Wahllokal muss ich wählen? Das steht auf eurer Benachrichtigungskarte. Wenn ihr die nicht habt, fragt in der Nachbarschaft, wo ihr hinmüsst. Um in einem anderen Wahllokal zu wählen, zum Beispiel im Urlaub, hättet ihr im Vorfeld einen Antrag stellen müssen. Dazu ist es jetzt zu spät.
Wie wird eigentlich gewählt? Ihr habt zwei Stimmen, mit der ersten könnt ihr einen Kandidaten aus eurem Wahlkreis direkt in den Bundestag schicken, der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt. Mit der zweiten Stimme könnt ihr die Liste einer Partei wählen. Je mehr Stimmen eine Partei dabei bundesweit bekommt, desto mehr Kandidaten kann sie in den Bundestag schicken. Ihr könnt auch nur eine Stimme abgeben.
Hä? Warum stehen die großen Parteien oben? Die Reihenfolge auf dem Wahlschein richtet sich nach der Landesliste, also der rechten Spalte. Dort sind die Parteien nach ihrem Ergebnis im Saarland bei der voraus gegangenen Bundestagswahl sortiert. Darunter werden die Parteien, die neu antreten, alphabetisch sortiert. In der linken Spalte kommen die Direktkandidaten dann neben ihre jeweilige Partei aus der rechten Spalte und darunter parteilose Kandidaten alphabetisch.
Kann ich meinen eigenen Stift mitbringen? In vielen Wahlkabinen liegen Bleistifte oder Holzstifte aus. Wer denen nicht traut, kann natürlich seinen eigenen Stift mitbringen.
Wann ist meine Wahl ungültig? Wenn ihr einen leeren Stimmzettel abgebt, mehr als ein Kreuzchen pro Liste macht, Kommentare auf dem Wahlzettel hinterlasst, euch beim Selfie-Schießen in der Kabine erwischen lasst oder im Wahllokal lautstark verkündet, was ihr wählt. Wenn ihr euch beim Wählen vertan habt oder es euch anders überlegt, könnt ihr einen neuen Stimmzettel bekommen. Ungültig wählen ist übrigens nicht das Gleiche wie Nicht-Wählen, denn Letzteres schlägt sich in der Wahlbeteiligung nieder.
Kann ich mir beim Wählen helfen lassen? Wenn ihr zum Beispiel gesundheitsbedingt (sagen wir mal, beide Arme im Gips oder so) nicht selbst wählen könnt, darf eine Person eures Vertrauens mit in die Kabine. Einer der Wahlhelfer unterstützt euch sicher auch gerne.
Bis wann kann ich wählen gehen? Bis Schlag 18 Uhr. Wenn es am Wahllokal allerdings eine Schlange gibt, darf jeder noch seine Stimme abgeben, der sich vor 18 Uhr anstellt. Wenn man kurzfristig krank wird, kann man am Wahltag bis 15 Uhr noch einen Wahlschein beantragen. Setzt euch dazu umgehend mit eurer Gemeindewahlbehörde in Verbindung. In einigen Altenheimen oder Krankenhäusern gibt es auch mobile Wahlkabinen.
Wann gibt’s die ersten Ergebnisse? Vor 18 Uhr ist das Veröffentlichen von Umfrageergebnissen oder Schätzungen verboten.
Geht beim Auszählen alles mit rechten Dingen zu? Die Stimmauszählung ist eine öffentliche Veranstaltung. Wer will, kann also zum „Wahlbeobachter“ werden und ab 18 Uhr gerne beim Auszählen der Stimmen im Wahllokal seiner Wahl zusehen.