St. Wendel: Beamten des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main ist ein Mann aus dem Saarland ins Netz gegangen. Der St. Wendeler wird verdächtigt, im großen Stil mit Drogen gehandelt zu haben. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft. Auf die Spur des Tatverdächtigen führen mehrere verdächtige Päckchen, die Rauschgift enthalten. In einem Postverteilzentrum nahe Köln stellen Zollbeamte des Hauptzollamtes Köln ab Mai 2018 insgesamt vier Postsendungen sicher, in denen sich zusammengerechnet 820 Gramm verbotener Amphetamine befinden. Die aus den Niederlanden stammenden Sendungen sind jeweils an den Tatverdächtigen aus dem Saarland adressiert. Also gibt es eine Durchsuchung bei dem Mann im Herbst 2018. Dabei werden allerdings nur Kleinmengen an Betäubungsmitteln entdeckt. Aber auch szenetypisches Verpackungsmaterial, Chemikalien, um die Drogen zu strecken und 650 Euro, die offenbar aus den kriminellen Rauschgiftgeschäften stammen.
Trotz des geringen Drogenfundes ist den Beamten nun klar: Es handelt sich nicht um einen einfachen Konsumenten, sondern um einen Dealer. Die Beamten ermitteln verdeckt weiter gegen den 32 Jahre alten Mann und finden schließlich heraus, wo sich der mutmaßliche Bunker des Dealers befindet. So bezeichnet man im Drogenmilieu die Lagerorte für Rauschgift.
Es handelt sich um einen Hof im Raum St. Wendel. Gestern durchsuchen die Ermittler dieses Gehöft und erneut die Wohnung des Verdächtigen, wo die Beamten diesmal 1,068 Kilo Amphetamin, kleinere Mengen Marihuana und 450 Euro sicherstellen. Die Drogen lagern unter anderem im Tiefkühlfach bei Pizza und Gemüse. In einem Tresor im Gehöft werden dazu größere Mengen an Verpackungsmaterial entdeckt und sichergestellt.
Insgesamt werden rund zwei Kilo Rauschgift und 1100 Euro sichergestellt. Hans-Jürgen Schmidt, Sprecher des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main zu dem Einsatz: „Der Tatumfang dürfte um ein Vielfaches höher sein. Wir gehen derzeit davon aus, dass der Beschuldigte Einnahmen von mehr als 100 000 Euro durch den Handel mit den Betäubungsmitteln erzielt hat.“ Heute ging es für den Verdächtigen zum Haftrichter, der Untersuchungshaft anordnete.